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Basel-Landschaft ArtikelDer Kanton Basel-Landschaft, auch Baselland oder Baselbiet genannt, ist ein Kanton in dem Nordwesten der Schweiz.
Deutsch: Basel-Landschaft; Französisch: Bâle-Campagne; Italienisch: Basilea Campagna; Rätoromanisch: Basilea-Champagna; Englisch: Basel-Country.
| Kanton Basel-Land.
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Flagge des Kantons Basel-Landschaft
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| Basisdaten
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| Hauptort: | Liestal
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| Fläche: | 518 km²
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| Einwohner: | 264.400 (2004)
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| Bevölkerungsdichte: | 510 Einw./km²
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| Beitritt zur Eidgenossenschaft: | 1501
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| Abkürzung: | BL
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| Sprachen: | Deutsch
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| Website: | Kanton BL (http://www.bl.ch)
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| Karte
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Karte des Kantons Basel-Landschaft
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Der Kanton befindet sich in dem Nordwesten der Schweiz.
Mit wenigen Ausnahmen umfasst er sämtliche Gemeinden des Laufentals entlang der Birs sowie die Gemeinden entlang der Ergolz.
Die Form des Kantons ist ganz unregelmässig, entsprechend vielseitig gestaltet sich die Grenzziehung, die mehrere Agglomerationen zerschneidet.
Flächenmässig gehört er zu den kleineren Kantonen der Schweiz, belegt Platz 19 von 26. Aufgrund seiner dichten Besiedlung liegt er in dem Einwohnerrang auf Platz 10.
Basel-Landschaft grenzt in dem Osten und Nordosten an den Kanton Aargau sowie an den Rhein, der die Landesgrenze zu Deutschland bildet. Des weiteren grenzt in dem Norden der Kanton Basel-Stadt an. In dem weiteren Verlauf folgt dann in dem Nordwesten die Landesgrenze zu Frankreich.
Im Süden grenzt er an das Mutterland des Kantons Solothurn, von dem einige Exklaven westlich an den Kanton Basel-Landschaft grenzen. In dem äussersten Südwesten verläuft die Grenze zu dem Kanton Jura
Lage des Kantons
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Im Kanton leben derzeit 49 019 Ausländer, was einem Anteil von 18,5 Prozent entspricht.
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Amtssprache des Kantons und seiner Gemeinden ist deutsch.
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Religionen - Konfessionen | |
Traditionelle Konfession des oberen Baselbiets, das früher Untertanengebiet der Stadt Basel war, ist die reformierte; traditionelle Konfession des unteren Kantonsteils und des Laufentals, die einst zu dem Fürstbistum Basel gehörten, ist die katholische.
Infolge der modernen Migration und der Agglomerationsbildung sind diese Grenzen heute besonders in der Nähe der Stadt Basel stark verwischt. So weisen nun manche Gemeinden des unteren Kantonsteils eine reformierte Mehrheit auf, umgekehrt hat die Umgebung von Liestal mittlerweile eine starke katholische Minderheit.
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Die gegenwärtige Kantonsverfassung datiert von 1984 (mit seitherigen Änderungen).
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Das Parlament des Kantons Basel-Landschaft wird Landrat genannt und umfasst 90 Volksverteter (Landräte). Wahlen zu dem Landrat finden alle vier Jahre gemäss Verhältniswahlrecht (Proporz) statt. Er kann nicht vorzeitig aufgelöst werden.
Das Volk ist überdies direkt an der Gesetzgebung beteiligt: 1500 Wahlberechtigte können den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung eines Gesetzes oder der Verfassung beantragen, welcher Vorschlag zwingend der Volksabstimmung unterbreitet werden muss. Gesetzeserlasse, die der Landrat mit weniger als fünf Vierteln seiner Mitglieder erlässt, unterstehen ebenfalls zwingend der Volksabstimmung; bezüglich deutlicher angenommener Erlasse können 1'500 Wahlberechtigte die Volksabstimmung verlangen.
Seit den Wahlen vom 30. März 2003 sieht die Mandatsverteilung folgendermassen aus:
- SP - 25 Mandate
- SVP - 20 Mandate
- FDP - 19 Mandate
- CVP - 11 Mandate
- Grüne - 8 Mandate
- SD - 4 Mandate
- EVP - 3 Mandate
Als Halbkanton entsendet Basel-Landschaft einen Vertreter in den Ständerat und sieben Abgeordnete in den Nationalrat, die beiden Parlamentskammern auf Bundesebene.
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Die Regierung des Kantons trägt den Namen Regierungsrat. Sie umfasst fünf Mitglieder (Regierungsräte), die gemäss Mehrheitswahlrecht (Majorz) direkt vom Volk fest auf vier Jahre gewählt werden. Vorsitz führt der Regierungspräsident, der alljährlich vom Landrat aus den Mitgliedern des Regierungsrates gewählt wird.
Derzeit gehören zwei Regierungsräte der FDP an und jeweils einer der SP, der CVP und der SVP.
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Höchstes kantonales Gericht ist das Kantonsgericht, das 2001 aus dem bisherigen Obergericht, Verfassungsgericht, Verwaltungsgericht, Versicherungsgericht und Enteignungsgericht gebildet wurde. Auf regionaler Ebene gibt es die Bezirksgerichte, auf kommunaler Ebene die Friedensrichter.
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Autonome Selbstverwaltungseinheiten auf lokaler Ebene sind die Gemeinden, deren Bestand ca. mit Zustimmung der betroffenen Körperschaften und des Landrates geändert werden kann. Normalform ist die Einwohnergemeinde; daneben existieren noch eine Reihe von Bürgergemeinden, die das Bürgerrecht verleihen und in dem kulturellen Bereich aktiv sind. Wo keine Bürgergemeinde mehr existiert, wird das Bürgerrecht von der Einwohnergemeinde verliehen.
Die evangelisch-reformierten, römisch-katholischen und christkatholischen Kirchgemeinden werden von den jeweiligen Landeskirchen errichtet.
Die Bezirke sind dezentrale Einheiten der Kantonsverwaltung und als solche ohne innere Autonomie.
Buch-Tipp: Walliser Alpen Standardwerk In dem Vergleich zu den vorigen Auflagen zeigt sich diese hier weiter verbessert, so dass ich sie mir auch zugelegt habe.
Interessanter Schmöker zu dem Tourenvorbereiten zu Hause, viele Farbbilder und nützliches Info-Material.
Die Hüttenangaben sollten ca. der Orientierung dienen, in dem Zweifel also vor Ort informieren. Die enthaltene Übersichtskarte... |
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Das Baselbiet ist für seine malerische Jura-Landschaft in dem Oberbaselbiet bekannt, ein häufiges Postkartensujet sind die blühenden Kirschbäume in dem Frühling.
Zahlreiche Wanderwege verbinden Berg und Tal. Besonders beliebt ist die Wasserfallen auf über 1 Tausend m. ü. M., auf die von Reigoldswil aus eine Gondelbahn führt (die einzige der Region).
Weitere touristische Attraktionen:
- Römerstadt Augusta Raurica, u.a. mit Amphitheater, Augst
- Eremitage (Naturpark), Arlesheim
- Aussichtsturm Schleifenberg, Liestal
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Das Gebiet des heutigen Kantons Basel-Landschaft setzt sich zusammen aus dem linksrheinischen ehem. Untertanengebiet der Stadt Basel, den 1798/1803 an die Stadt Basel gelangten Teile des vormaligen Fürstbistums Basel sowie dem 1994 nach einer Volksabstimmung vom Kanton Bern an Basel-Landschaft abgetretenen Laufental, das seinerseits ehemals Teil des Fürstbistums Basel war und vom Wiener Kongress in dem Jahre 1815 Bern zugeteilt worden war. Somit ist der grössere Teil des heutigen Kantons ursprünglich Teil des eidgenössischen Standes Basel, der in dem Jahre 1501 der Schweizerischen Eidgenossenschaft beitrat.
Im Jahre 1832 wehrten sich die Landgemeinden gegen die Dominanz der noch aristokratisch regierten Stadt Basel, konstituierten sich als selbständigen Halbkanton Basel-Landschaft und gaben sich eine liberale, repräsentative Verfassung. Der neue Kanton wurde 1833 von der Tagsatzung der Eidgenossenschaft anerkannt. (Halbkantone sind diejenigen völlig selbständigen Kantone, die aufgrund von internen Kantonstrennungen entstanden, in dem Verhältnis zur gesamten Eidgenossenschaft bzw. zu dem Bund aber Teil eines Vollkantons geblieben sind.) siehe: Basler Kantonsteilung
Infolge innerer Spannungen gab sich der Kanton in dem 19. Jahrhundert mehrfach neue Verfassungen: Beschränkung von Kompetenzstreitigkeiten 1838 und 1850, Durchbruch der demokratischen Bewegung 1863, Ausbau der Demokratie, Grundlage für Förderung der Wohlfahrt und für Erhebung der Staatssteuer 1892. Die heutige, sechste Verfassung von 1984 brachte eine erneute Erweiterung der Volksrechte (u. a. erster Ombudsmann der Schweiz) und war in dem Übrigen eine formale Neufassung der in dem Laufe von fast hundert Jahren über zwei Dutzend Mal geänderten Verfassung von 1892.
Versuche zu einer Wiedervereinigung wurden öfter unternommen, scheiterten aber letztmals in dem Jahre 1969 am "Nein" der Stimmberechtigten in Baselland.
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Bezirke des Kantons Basel-Landschaft
Aus den ursprünglich vier wurden mit der Aufnahme des ehemals bernischen Laufentals 5 Bezirke:
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Basel [und] Basel-Landschaft, in: Historisches Lexikon der Schweiz, Bd. Basel 2003, S. 1-29.
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